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IDie Überprüfung der ordentlichen Bewirtschaftung des Objektes durch den WEG-Verwalter.
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IDie Korrespondenz mit Eigentümern, Behörden und der WEG-Verwaltung.
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IDie Erstellung von Mieterhöhungen nach dem BGB.
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IDie regelmäßige Begehung der Eigentumswohnungen / Gewerbeeinheiten, Beauftragung von Instandsetzungsarbeiten.
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IDie Überwachung der Gewährleistungsfristen, Mängelanzeigen an Handwerker.
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IBei Eintritt eines Versicherungsschadens kurzfristige Meldung und Abwicklung des Schadens mit der jeweiligen Versicherung.
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IDie Kontrolle der Dienstleister vor Ort, wie z. B. Hausmeister, Gärtner, Reinigungsfirmen etc..
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IDie Mängelbearbeitung.
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IDie Verwaltung der Mieteinnahmen und Überwachung des pünktlichen Eingangs aller Mietzahlungen.
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IDas Mahnwesen bei Mietrückständen mit juristischer Unterstützung bis zur Klageerhebung / Räumung der Wohnung.
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IDie zeitnahe Erstellung von Betriebskostenabrechnungen nach Vorlage der Jahresabrechnung durch den WEG-Verwalter.
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IWohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben.